Es kommt Bewegung in die Psychiatrie

In der letzten Jahren wurde in den psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern vor allem Geld gespart. Pflegestellen wurden abgebaut und gleichzeitig nahm die Arbeitsbelastung durch immer kürzere stationäre Behandlungen zu. Nun reagiert der Gesetzgeber auf die angespannte Situation in den psychiatrischen Kliniken.

1. Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) wird umgesetzt

Mit der Psychiatrie-Personalverordnung hat man seit den 1990er Jahren ein Instrument, mit dem man die notwendige Anzahl der Mitarbeiter in psychiatrischen Einrichtungen bestimmen kann. Ihrer Einführung wurde damals als großer Fortschritt für eine angemessene Personalausstattung in psychiatrischen Kliniken gefeiert. Unter dem zunehmenden finanziellen Druck der Krankenhäuser In den letzten Jahren wurde die Psych-PV jedoch immer weniger beachtet. Kaum eine Klinik hat heute noch 100 % ihrer Stellen nach Psych-PV besetzt. Teilweise liegen die Kliniken sogar unter 80 %.

Dies soll sich nun ändern. Der Gesetzgeber hat eine Reform der Bundespflegesatzverordnung (BPV) verabschiedet. Nach § 6 dieser Verordnung sollen alle psychiatrisch-psychosomatischen Krankenhäuser bis zum 1. Januar 2009 mindestens 90 % ihrer Stellen laut Psych-PV-Berechnung besetzt haben. Auch eine Stellenbesetzung von 90 bis 100 Prozent ist bei „entsprechendem Nachweis des Personalbedarfs“ möglich. Dabei wird ausdrücklich betont, dass es zu keinem „Herunterhandeln“ von bisher gut besetzten Kliniken kommen darf.

„Ziel ist und bleibt eine vollständige Umsetzung der Psych-PV-Vorgaben“ heißt es in der Begründung zum Gesetz.

3. Mehr Pflegestellen

Das Krankenhaufinanzierungsreformgesetz (KHRG) sieht außerdem ein Förderprogramm zur Neueinstellung von Pflegepersonal bzw. Aufstockung von Teilzeitkräften vor, das von den Krankenkassen anteilig mit 90 % zu finanzieren ist. Damit soll die personell enge Situation in allen Krankenhäusern verbessert werden.

2. Einführung eines pauschalierten Entgeltsystems

Im § 17b KHRG wird die Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen festgelegt. Die psychiatrisch-psychosomatischen Kliniken bekommen damit ein neu zu entwickelndes Finanzierungsystem, mit dem die Behandlungskosten eines Patienten tagesbezogen, leistungsorientiert und pauschaliert bezahlen werden sollen. Das Entgeltsystem wird in mehreren Jahren entwickelt, dabei sollen die Erfahrungen bei der Einführung der DRG in den somatischen Kliniken berücksichtigt werden.

Auf die psychiatrischen Kliniken kommen in den nächsten Jahre also großer Veränderungen zu.

Literatur

Ausschuss für Gesundheit

Schmidt-Michael, Paul-Otto; Kunze, Heinrich (2009): Hilft das neue Krankenhausreformgesetz (KHRG) den psychiatrischen-psychosomatischen Kliniken aus ihren personellen / finanziellen Notlagen? Psychiatrische Praxis, 36: 92-93.