Der Deutsche Pflegerat (DPR) als Dachverband der Pflegeorganisationen in Deutschland fordert in einer aktuellen Pressemitteilung eine Gesetzesinitiative der Bundesländer zur Schaffen einer Pflegekammer. Damit soll die Selbstverwaltung der Pflege erreicht werden.
Ziele einer Pflegekammer Die Pflegekammer soll eine sachgerechte, professionelle Pflege, die sich an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen orientiert, für die Bürger sicherstellen. Sie soll aber auch bei gesundheitspolitischen Entscheidungsprozessen mitwirken und berufsrechtliche Grundlagen gestalten. Mit einer Pflegekammer wäre es damit erstmals möglich bundeseinheitliche Regelungen zur Fort- und Weiterbildung von Pflegenden zu entwickeln.
Die DKG regelt bisher Pflegeweiterbildungen Bisher orientieren sich die Weiterbildungen in der Pflege vor allem in Bayern an dem Empfehlungen und Richtlinien der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DBK). Die DKG ist jedoch ein Verband der Krankenhausträger, was immer wieder zu Schwierigkeiten bei der Weiterentwicklung von Weiterbildungsrichtlinien führt. So ist die Weiterbildungsempfehlung der DKG zur Leitung einer Station beispielsweise auf die Leitungstätigkeit in Krankenhäusern zugeschnitten. Die Leitungen von Wohnbereichen in Altenpflegeeinrichtungen haben jedoch wieder andere Richtlinien. Um eine Krankenhausstation leiten zu können braucht man eine Weiterbildung im Umfang von mindestens 720 Stunden, um eine Station im Altenheim leiten zu können reichen gerade mal 460 Stunden! Gerade im Bereich der Qualitätssicherung und Einheitlichkeit von Pflegeweiterbildungen könnte eine Pflegekammer einen großen Fortschritt für eine professionelle Pflege der Bürger bedeuten.
Das Igl-Gutachten bringt neue Aspekte Aufwind bekam der Deutsche Pflegerat durch ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Igl aus Kiel, das die bisherigen verfassungsrechtlichen Bedenken und Argumente der Landesregierungen zu einer Pflegekammer ausräumt. In seinem Gutachten stellt Prof. Igel beispielsweise fest:
- eine Pflegekammer mit Pflichtmitgliedschaft ist für Pflegende ist rechtlich möglich
- die Einrichtung von Vorrang- oder Vorbehaltsaufgaben für Pflegeberufe ist rechtlich zulässig
Der Deutsche Pflegerat (DPR) sieht sich als zukünftige Bundespflegekammer.
Das Igl-Gutachten kann über den Deutschen Pflegerat bezogen werden. Informationen zur Pflegekammer gibt es unter www.pflegekammer.de.