Mit durchschnittlich 13,4 Minuten gezielter Pflegeintervention können Pflegende die Lebensqualität von Demenzkranken positiv beeinflussen. So beschreibt es jedenfalls Böggemann u.a. (2006) in einem Forschungsbericht.
Die Forscherinnen berichten von einer Interventionsstudie, die sie am Heidelberger Institut für Gerontologie durchgeführt haben. Im Mittelpunkt ihres Interesses stand dabei „die Verbesserung des psychischen Befindens demenziell erkrankter Heimbewohner durch individuelle emotional positive Anregungen im Alltag“. Für jeden Bewohner sollten individuelle bedeutsame Situationen gefunden werden, die zu einer merkbaren Verbesserung des emotionalen Befindens der Bewohner beitragen.
Ein wichtiges Ergebnis der Studie: die Lebensqualität der Bewohner lässt sich mit relativ einfachen Pflegeinterventionen positiv beeinflussen. Positive Effekte konnten unterschiedlichen Formen der persönlichen Zuwendung erreicht werden, wie zum Beispiel „über ein persönlich wichtiges Thema sprechen“, „Bilder von Blumen, Gärten und Landschaften betrachten“, „Zuwendung über körperliche Nähe“ usw.
Diese Ergebnisse überraschen Pflegende sicherlich nicht, denn man kann aus eigener Erfahrung sicherlich viele solcher Situationen aufzählen. Interessant an der Untersuchung ist aber, dass diese individuell ausgewählten Interventionen systematisch jeden Tag durchgeführt wurden. Die Interventionen dauerten bis zu 30 Minuten, im Durchschnitt aber nur 13.4 Minuten. Die Ergebnisse waren positiv.
Die Lebensqualität von Demenzkranken verbessern
Die Studie wurde im Rahmen der Entwicklung von DEMIAN (DEmenzkranke Menschen in Individuell bedeutsamen AlltagssituationeN) durchgeführt. DEMIAN ist ein Pflegekonzept zur emotionalen Förderung von Menschen mit Demenz.
Das Konzept wurde im Zusammenhang mit Verfahren H.I.L.DE entwickelt. H.I.L.DE steht für „Heidelberger Instrument zur Erfassung der Lebensqualität von Demenzkranken“ und hat soeben vom Bundesfamilienministerium eine Förderung über 800.000 Euro erhalten.
Eine Finanzierung ist möglich
Übrigens, der zusätzliche Aufwand für die “ Betreuung und Aktivierung für Heimbewohner “ kann mit dem neuen § 87b SGB XI, ab dem 1. September 2008, vergütet werden. Es gilt die 1:25 Regel, das heißt für 25 Heimbewohner „mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung“ wird eine Stelle von den Pflegekassen finanziert werden. Das bedeutet, dass pro dementem Bewohner täglich etwa 15 Minuten individuelle Betreuung zur Verfügung stehen.
Quellen:
Böggemann, M., Bär, M., Kruse, A., Kaspar, R., Re, S., & Seidl, U., et al. (2006). Individuelle Zuwendung kann kein zufälliges Beiwerk sein: Ergebnisse einer Interventionsstudie zur Pflege dementer Menschen. Pflegezeitschrift, 59(6), 366–369.